vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Unterscheidungskraft der Wort-Bild-Marke DER STANDARD

RechtsprechungWettbewerbs- und Markenrechtwbl 2021/46wbl 2021, 177 Heft 3 v. 15.3.2021

§ 4 Abs 1 Z 3 MSchG, § 4 Abs 1 Z 4 MSchG

Die Wort-Bild-Marke DER STANDARD ist für die Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 35, 38 und 41 nicht beschreibend, sondern insgesamt unterscheidungskräftig. Sie ist daher auch ohne Verkehrsgeltungsnachweis als Marke in das Markenregister einzutragen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte