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Europarecht: Das Neueste auf einen Blick

AufsätzeDDr. Franz W. Urlesbergerwbl 2021, 147 Heft 3 v. 15.3.2021

1. Binnenmarkt

a) Durchsetzung des Rechts der Union

Österreich wurde nur, wie die Mehrheit der MS, von der Kom betreffend die Umsetzung des im Dezember 2018 verabschiedeten Kodex für das elektronische Fernmeldewesen 1)1)RL (EU) 2018/1972 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung), ABl L 321/18, 36; dazu erging eine Reihe von DurchführungsVO unter der Zahl C 219/91 56, ABl L 336/219 wie zB die DurchführungsVO C (2019) 9156/F1 der Kom zur Festlegung eines Musters für die Vertragszusammenfassung, das von den Anbietern öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste gemäß der RL (EU) 2018/1972 zu verwenden ist; die einzelnen DurchführungsVOen finden sich unter https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/faq/questions-and-answers-contract-summary-template gerügt. Diese RL war bis zum 21. Dezember 2020 umzusetzen. Entgegen der üblichen Vorgangsweise der Kom, den MS eine kleine Schonfrist vor der Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens zuzugestehen, zog die Kom bereits am 4. Februar 2021 ihre Folgerungen aus den Umsetzungsverfahren.

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