1. Binnenmarkt
a) Durchsetzung des Rechts der Union
Österreich wurde nur, wie die Mehrheit der MS, von der Kom betreffend die Umsetzung des im Dezember 2018 verabschiedeten Kodex für das elektronische Fernmeldewesen 1) gerügt. Diese RL war bis zum 21. Dezember 2020 umzusetzen. Entgegen der üblichen Vorgangsweise der Kom, den MS eine kleine Schonfrist vor der Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens zuzugestehen, zog die Kom bereits am 4. Februar 2021 ihre Folgerungen aus den Umsetzungsverfahren.