§ 63 Abs 2 ZPO, § 879 Abs 1 ABGB
Eine gemäß § 879 Abs 1 ABGB nichtige Zession (hier: zwecks Erschleichung der Verfahrenshilfe) führt zu mangelnder Aktivlegitimation des Zessionärs.
§ 63 Abs 2 ZPO, § 879 Abs 1 ABGB
Eine gemäß § 879 Abs 1 ABGB nichtige Zession (hier: zwecks Erschleichung der Verfahrenshilfe) führt zu mangelnder Aktivlegitimation des Zessionärs.