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Der Erwerb eigener Anteile durch gemeinsam beherrschte Unternehmen

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Eveline Artmannwbl 2021, 61 Heft 2 v. 15.2.2021

§§ 51 Abs 2 und 66 AktG erstrecken das Verbot des Erwerbs eigener Anteile auch auf Tochterunternehmen. Ob darunter auch gemeinsam beherrschte Unternehmen fallen, ist in der Literatur strittig. Dem soll in der Folge nachgegangen werden.1)1)Der Beitrag beruht auf einer Anregung aus der Praxis.

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