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Nachträgliche Änderung des Spruchinhaltes

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2021/17wbl 2021, 60 Heft 1 v. 15.1.2021

§ 62 Abs 4 AVG

Gem § 62 Abs 4 AVG iVm § 17 VwGVG kann das VwG Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in seinen Entscheidungen jederzeit von Amts wegen berichtigen.

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