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Beihilfenrecht: Begriff ‚staatliche Mittel‘ – Durch die öffentlichen Behörden zugelassene Umwelteinrichtung, die von denjenigen, die bestimmte Produkte in Verkehr bringen, als Gegenleistung für die Wahrnehmung der ihnen obliegenden gesetzlichen Verpflichtung zur Behandlung der Abfälle aus diesen Produkten finanzielle Beiträge erhebt

RechtsprechungEuroparechtwbl 2021/2wbl 2021, 25 Heft 1 v. 15.1.2021

Art 107 AEUV

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