§ 105 Abs 1 ArbVG
Wird eine Kündigung wegen Rechtsunwirksamkeit der ersten Kündigung wiederholt, ist keine neuerliche Verständigung des Betriebsrates erforderlich.
OGH, 02.09.2021, 9 ObA 86/21v
§ 105 Abs 1 ArbVG
Wird eine Kündigung wegen Rechtsunwirksamkeit der ersten Kündigung wiederholt, ist keine neuerliche Verständigung des Betriebsrates erforderlich.
OGH, 02.09.2021, 9 ObA 86/21v