§ 105 Abs 3 Z 1 lit i ArbVG, § 10 Abs 4 COVID-19 NotMV BGBl II 2020/479
Wenn ein Arbeitgeber, der ein Alten- und Pflegeheim betreibt, durch eine Verordnung verpflichtet ist, Arbeitnehmern das Betreten des Betriebes ohne Vorliegen eines negativen Testergebnisses zu verweigern, ist die Kündigung eines Arbeitnehmers, der einen Test ohne triftigen Grund verweigert, gerechtfertigt.