§ 87 Abs 4 AktG, § 195 AktG, § 199 AktG, § 1295 ABGB
Der Beschluss einer Satzungsänderung, mit dem gezielt ein vom Gesetz verfolgter Minderheitenschutz unterlaufen werden soll, ist anfechtbar.
§ 87 Abs 4 AktG, § 195 AktG, § 199 AktG, § 1295 ABGB
Der Beschluss einer Satzungsänderung, mit dem gezielt ein vom Gesetz verfolgter Minderheitenschutz unterlaufen werden soll, ist anfechtbar.