Art 7 RL 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung, § 4 Abs 5 UrlG
Hatte der Arbeitnehmer die Möglichkeit, den Urlaub zu verbrauchen, steht die Verjährung des Anspruches nicht in Widerspruch zu Art 7 der Arbeitszeit RL. Das gilt auch, wenn ein Urlaub vereinbarungsgemäß für eine Ausbildung des Arbeitnehmers verwendet wurde.