Kartellrecht: Schadenersatzklage gegen die Tochtergesellschaft, die im Anschluss an einen Beschluss erhoben wird, in dem nur die Beteiligung der Muttergesellschaft an einem Kartell festgestellt wurde
RechtsprechungEuroparechtUniv.-Prof. Dr. Florian Schuhmacherwbl 2021/186wbl 2021, 624 Heft 11 v. 22.11.2021