§ 10 Abs 2 FBG, § 26 GmbHG
Im Rahmen der amtswegigen Löschung nach § 10 Abs 2 FBG sind die allgemeinen Regeln der Prüfpflicht des Firmenbuchgerichts nicht anwendbar. Es können auch amtswegige Erhebungen zum Vorliegen der Voraussetzungen gepflogen werden.