§ 22 Abs 2 GmbHG
Für die Verweigerung des Bucheinsichtsrechts wegen zu erwartenden Missbrauchs sind konkrete Behauptungen sowohl zur Gefährdung als auch zur Relevanz der strittigen Geschäftsunterlagen erforderlich.
OGH, 12.05.2021, 6 Ob 81/21m
§ 22 Abs 2 GmbHG
Für die Verweigerung des Bucheinsichtsrechts wegen zu erwartenden Missbrauchs sind konkrete Behauptungen sowohl zur Gefährdung als auch zur Relevanz der strittigen Geschäftsunterlagen erforderlich.
OGH, 12.05.2021, 6 Ob 81/21m