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Ruhepausen in privaten Autobusbetrieben

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2021/175wbl 2021, 590 Heft 10 v. 27.10.2021

§ 2 Abs 1 Z 1 AZG, § 11 Abs 1 AZG, Pkt III.2 lit c KollV für private Autobusbetriebe

Ruhepausen zählen nicht zur Arbeitszeit und sind, sofern nichts Anderes vereinbart ist, auch nicht zu bezahlen.

Der Kollektivvertrag für private Autobusbetriebe ist nicht dahin auszulegen, dass überlange Arbeitszeitunterbrechungen auf Grund von Dienstplänen voll zu bezahlen sind.

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