vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Haftung für Beschädigung des Transportfahrzeuges durch Ladegut

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2020/172wbl 2020, 530 Heft 9 v. 15.9.2020

Art 10 CMR, Art 34 CMR

Nach Art 10 CMR haftet der Absender dem Frachtführer für die durch die mangelhafte Verpackung des Guts verursachten Schäden an Personen, am Betriebsmaterial und an anderen Gütern sowie für alle durch die mangelhafte Verpackung verursachten Kosten, es sei denn, dass der Mangel offensichtlich oder dem Frachtführer bei der Übernahme des Guts bekannt war und er diesbezüglich keine Vorbehalte gemacht hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!