§ 863 ABGB, § 1162 ABGB
Bloßes Nichterscheinen am Arbeitsplatz rechtfertigt für sich alleine nicht den Schluss, dass der Arbeitnehmer vorzeitig ausgetreten ist. Es müssen weitere Umstände hinzutreten, aus denen eine solche Absicht erschlossen werden kann.
OGH, 26.02.2020, 9 ObA 144/19w