Das Versicherungsvertragsgesetz kennt unterschiedliche Bestimmungen, die den Umgang mit einer nachträglichen Störung des Äquivalenzverhältnisses regeln. Der vorliegende Beitrag nimmt die Bestimmungen in den Blick, die eine nachträgliche Störung zu Lasten des Versicherungsnehmers vor Augen haben. Im Detail ist fraglich, in welchen Fällen das Verhältnis zwischen Prämienschuld des Versicherungsnehmers und Leistung des Versicherers derart gestört sein kann, dass der Versicherungsnehmer ein Recht auf Prämienreduktion hat. Im Besonderen ist umstritten, ob eine bloß vorübergehende (temporäre) Störung des Äquivalenzverhältnisses rechtserheblich sein soll. Die COVID-19 bedingten (vorübergehenden) Betriebsschließungen rücken dabei den nachträglichen (temporären) Wegfall des versicherten Interesses in den Fokus.