Die Abhaltung von Gesellschafterversammlungen in Kapitalgesellschaften und Genossenschaften ist infolge der COVID-19 Pandemie erschwert. Aus diesem Anlass arbeitet der Beitrag die generellen Möglichkeiten der Willensbildung der Gesellschafter ohne gleichzeitige persönliche Anwesenheit auf. Insbesondere untersucht er die durch die gesellschaftsrechtliche COVID-19 Gesetzgebung zeitlich befristet erweiterten Möglichkeiten der Abhaltung virtueller Versammlungen. Er schließt mit der Frage, inwieweit diese erweiterten Möglichkeiten de lege ferenda beibehalten werden sollten.