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Mischbetriebe – Kollektivvertragsunterworfenheit

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2020/109wbl 2020, 347 Heft 6 v. 15.6.2020

§ 9 Abs 3 ArbVG

Besteht für einen Mischbetrieb kein Kollektivvertrag für den wirtschaftlich überwiegenden Bereich, kommt jener Kollektivvertrag zur Anwendung, dem der Arbeitgeber wegen einer wirtschaftlich untergeordneten Tätigkeit unterliegt.

OGH, 17.12.2019, 9 ObA 126/19y

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