Das Thema „Spätrücktritte von Lebensversicherungen“ hat in den vergangenen Jahren Justiz, Wissenschaft und auch die Öffentlichkeit beschäftigt wie kaum ein anderes versicherungsrechtliches Thema. Stein des Anstoßes war die 2013 ergangene Entscheidung des EuGH Endress1)). In der Folge dieser Entscheidung kam es in Österreich zu zahlreichen Verfahren und auch zu Gesetzesänderungen. Nun liegt mit Rust-Hackner2) ein weiteres Urteil des Luxemburger Gerichtshofes vor, das sich gebündelt mit verschiedenen Fragen beschäftigt, welche dem EuGH von österreichischen Gerichten vorgelegt wurden. Dieser Beitrag möchte die Entscheidung besprechen und seine Folgen für die österreichische Rechtslage analysieren.