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Zur Geltendmachung von Ansprüchen aus Einlagenrückgewähr – Notgeschäftsführer oder Kollisionskurator

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2020/94wbl 2020, 288 Heft 5 v. 15.5.2020

§ 15a GmbHG, § 48 GmbHG, § 82 GmbHG, § 83 GmbHG, § 271 ABGB, § 277 ABGB

Im Verfahren zur Bestellung eines Notgeschäftsführers nach § 15a GmbHG genießen die Gesellschafter und der bestellte Notgeschäftsführer Parteistellung. Nichts Anderes kann in einem Verfahren gelten, in dem für die Gesellschaft ein Kollisionskurator bestellt wird.

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