Der Beitrag untersucht die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sowie der dadurch notwendig gewordenen behördlichen Maßnahmen auf die Zinszahlungspflicht von Geschäftsraummietern. Die Autoren vertreten die Ansicht, dass Mieter, deren Betriebsstätten aufgrund behördlicher Maßnahmen vom Kundenzutritt ausgeschlossen sind, Anspruch auf Aussetzung bzw Minderung des Mietzinses haben. Demgegenüber ergibt sich aus den allgemeinen Einschränkungen des öffentlichen Lebens und den damit einhergehenden Umsatzeinbußen der Mieter keine Zinsreduktion. Abschließend werden die rechtserheblichen Folgefragen für die Beurteilung der Aussetzung bzw Minderung des Mietzinses im Einzelfall vorgestellt und erste Richtlinien für deren Beantwortung aufgezeigt.