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Handelsrechtliche Geschäftsführerin als verantwortliche Beauftragte

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2020/79wbl 2020, 239 Heft 4 v. 15.4.2020

§ 28a Abs 3 AuslBG, § 9 Abs 2 VStG

Die in § 28a Abs 3 AuslBG für eine wirksame Bestellung aufgestellten Formalanforderungen beziehen sich ausschließlich auf den Fall einer nach § 9 Abs 2 letzter Satz VStG zum verantwortlichen Beauftragten bestellten „anderen Person“.

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