Die europäischen Aufsichtsagenturen (ESAs) – also ESMA, EBA und EIOPA – gehen davon aus, dass Unternehmensanleihen (corporate bonds) unter bestimmten Voraussetzungen ein PRIP (packaged retail investment product) i.S. der PRIIP-Verordnung sind. Die Brisanz für den Anleihenmarkt besteht darin, dass alle Anleihen und nicht nur (wovon man bisher ausging1)) jene von Emittenten aus der Finanzdienstleistungsbranche (also v.a. Banken und Versicherungen) erfasst sein sollen.