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Bindungswirkung von Straferkenntnissen

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2020/59wbl 2020, 179 Heft 3 v. 15.3.2020

§ 54 GSpG

Die Einziehung gem § 54 Abs 1 Glücksspielgesetz (GSpG) hängt von der Verwirklichung eines objektiven Tatbildes nach § 52 Abs 1 GSpG ab und das Verwaltungsgericht trifft daher im Einziehungsverfahren nach GspG die Verpflichtung, nach Durchführung eines amtswegigen Ermittlungsverfahrens nähere Feststellungen zum Vorliegen der Verwirklichung des objektiven Tatbildes zu treffen.

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