1. Beihilfen
a) Übernahme der Kosten des Erwerbs von Abgas-Ausstoßrechten
In der EU wurde eine Obergrenze für den Ausstoß bestimmter Abgase wie Kohlenstoffdioxid, Stickoxid oder Schwefeldioxid (wobei Kohlendioxid einen Anteil von über 76 % hält) innerhalb bestimmter Gebiete und Zeiträume (in der Regel eines Kalenderjahres) festgelegt. Jährlich werden dann, entsprechend dieser Obergrenze, Bescheinigungen ausgegeben, die zum Ausstoß einer bestimmten Menge berechtigen. Diese Obergrenze kann in den folgenden Jahren schrittweise gesenkt werden. Da diese Scheine frei handelbar sind, wird der Preis für diese durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Abgase, für die kein Ausstoßrecht besteht, werden mit einer Strafe belegt1).