vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Europarecht: Das Neueste auf einen Blick

AufsätzeDDr. Franz W. Urlesbergerwbl 2020, 135 Heft 3 v. 15.3.2020

1. Beihilfen

a) Übernahme der Kosten des Erwerbs von Abgas-Ausstoßrechten

In der EU wurde eine Obergrenze für den Ausstoß bestimmter Abgase wie Kohlenstoffdioxid, Stickoxid oder Schwefeldioxid (wobei Kohlendioxid einen Anteil von über 76 % hält) innerhalb bestimmter Gebiete und Zeiträume (in der Regel eines Kalenderjahres) festgelegt. Jährlich werden dann, entsprechend dieser Obergrenze, Bescheinigungen ausgegeben, die zum Ausstoß einer bestimmten Menge berechtigen. Diese Obergrenze kann in den folgenden Jahren schrittweise gesenkt werden. Da diese Scheine frei handelbar sind, wird der Preis für diese durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Abgase, für die kein Ausstoßrecht besteht, werden mit einer Strafe belegt1)1)RL 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten, einschließlich einer Obergrenze für den Ausstoß und der entsprechenden Menge an der entsprechenden Menge an handelbaren Emissionsrechten und zur Änderung der RL 96/61/EG , ABl L 275/03, 32..

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!