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Zur internationalen Zuständigkeit bei (behaupteter) unerlaubter Vervielfältigung und Verbreitung eines Lichtbildwerkes

RechtsprechungWettbewerbsrechtwbl 2020/39wbl 2020, 114 Heft 2 v. 15.2.2020

Art 7 Nr 2 EuGVVO 2012

Der Gerichtsstand nach Art 7 Nr 2 EuGVVO 2012 ist verordnungsautonom und eng auszulegen. Darunter fallen neben Ansprüchen wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten in Printmedien und im Internet auch Ansprüche aus dem Kartellrecht, aus unlauterem Wettbewerb und Immaterialgüterrechten (Marken-, Muster-, Patent- und Urheberrechte).

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