§ 26 Z 1 AngG, § 82 a lit a GewO 1859
Die Gefährdung der Gesundheit bei Fortsetzung einer bestimmten Tätigkeit ist ein Dauerzustand, auf den sich der Arbeitnehmer jederzeit zur Rechtfertigung einer vorzeitigen Beendigung berufen kann.
OGH, 25.10.2019, 8 ObA 52/19h