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Nachtschwerarbeit von Krankenpflegepersonal

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2020/32wbl 2020, 101 Heft 2 v. 15.2.2020

Art V § 2 NSchG-Novelle 1992

Der Anspruch auf Zeitguthaben für Nachtschwerarbeit von Krankenpflegepersonal setzt keine bestimmte Ausbildung dieser Arbeitnehmer voraus, sondern steht allen Arbeitnehmern zu, die diese Arbeit unmittelbar für Patienten iSd Art V § 2 Abs 1 NSchG-Nov 1992 leisten.

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