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Zum Haftungsausschluss gem § 38 Abs 4 UGB

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2020/14wbl 2020, 42 Heft 1 v. 15.1.2020

§ 38 Abs 4 UGB

Die Eintragung des Haftungsausschlusses in das Firmenbuch muss „beim Unternehmensübergang“ erfolgen. Zwar genügt hierfür ein enger zeitlicher Zusammenhang, der jedoch bereits bei Ablauf eines Monats nach dem Unternehmensübergang nicht mehr gegeben ist.

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