Wie weit der in § 40 Abs 2 ZPO normierte Vorrang des Prozessrechts für den Ersatz von Prozesskosten reicht und welche Bedeutung dem materiellen Schadenersatzrecht in diesem Kontext zukommt, ist in Lehre und Rsp durchaus umstritten. Für die Frage der Endgültigkeit der prozessualen Kostenentscheidung bedarf es einer Auseinandersetzung sowohl mit prozessualen als auch materiell-rechtlichen Aspekten, konkret der Rechtskraft der Kostenentscheidung einerseits sowie dem anzuwendenden Regelungsregime andererseits.