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Mündliche Bescheiderlassung bei physischer Abwesenheit

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2020/238wbl 2020, 720 Heft 12 v. 15.12.2020

§ 62 AVG, § 3 Abs 2 COVID-19-VwBG 2020

Angesichts der im Zeitpunkt der Erlassung der Stammfassung des AVG im Jahr 1925 nicht vorhandenen technischen Möglichkeiten der zeitnahen Wort- und Bildübertragung ist davon auszugehen, dass der historische Gesetzgeber für die mündliche Bescheiderlassung iSd § 62 Abs 1 AVG außerhalb der mündlichen Verhandlung die Gegenwart (physische Anwesenheit) der Partei voraussetzte.

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