§ 9 Abs 5 ARG
Für die Arbeit an einem Feiertag, der gleichzeitig ein Sonntag ist, besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Feiertagsentgelt.
OGH, 29.07.2020, 9 ObA 29/20k
§ 9 Abs 5 ARG
Für die Arbeit an einem Feiertag, der gleichzeitig ein Sonntag ist, besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Feiertagsentgelt.
OGH, 29.07.2020, 9 ObA 29/20k