§ 1068 ABGB, § 1070 ABGB, § 225a Abs 3 AktG, § 233 AktG, Art 29 Abs 1 SE-VO, Art 29 Abs 2 SE-VO
Der Senat teilt die in OGH 5 Ob 136/19i vertretene Rechtsansicht, dass ein zugunsten der übertragenden Gesellschaft bestehendes Wiederkaufsrecht durch die Verschmelzung nicht untergeht, sondern zugunsten der aufzunehmenden Gesellschaft fortbesteht (ausdrückliche Abkehr von 5 Ob 106/95: dort gegenteilig für Vorkaufsrecht).