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Altlastenbeitrag für kurzfristige Lagerungen

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2019/174wbl 2019, 538 Heft 9 v. 1.9.2019

§ 3 Abs 1 Z 1 lit b ALSAG

§ 3 Abs 1 Z 1 ALSAG verfolgt in lit b den Zweck, die ua für das Einbringen von Abfällen in einen Deponiekörper vorgesehene Beitragspflicht auf Fälle auszudehnen, in denen die Dauer einer Zwischenlagerung das Maß überschreitet, bis zu dem sie ohne Einhaltung der Bestimmungen für Deponien zulässig ist. Eine Vorschrift, die kürzere Zwischenlagerungen dem Altlastenbeitrag unterwirft, existiert nicht.

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