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Arbeitnehmerfreizügigkeit: Wohnsitzregel bei Entschuldungsverfahren

RechtsprechungEuroparechtwbl 2019/153wbl 2019, 507 Heft 9 v. 1.9.2019

Art 45 AEUV

Art 45 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer in der Regelung eines MS vorgesehenen Gerichtsstandsregel entgegensteht, die – wie die im Ausgangsverfahren fragliche – die Bewilligung einer Entschuldung an die Voraussetzung knüpft, dass der Schuldner seinen Wohnsitz oder Aufenthaltsort in diesem MS hat.

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