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Schiedsklauseln bei der GmbH & Co KG

AufsätzeRA o.Univ.-Prof. Dr. Friedrich Harrer , VPräs des OGH Univ.-Prof. Dr. Matthias Neumayrwbl 2019, 485 Heft 9 v. 1.9.2019

Die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts für GmbH-rechtliche Streitigkeiten setzt im Allgemeinen voraus, dass die Satzung der GmbH eine Schiedsklausel enthält oder dass die Gesellschafter in einer weiteren Urkunde die Konfliktregelung durch ein Schiedsgericht festlegen. Der folgende Beitrag geht den Besonderheiten nach, die im Recht der GmbH & Co KG zu beobachten sind. Die Geschäfte des Unternehmens der Kommanditgesellschaft führt die Komplementär-GmbH. Weitere Agenden nimmt diese GmbH typischerweise nicht wahr. Sämtliche Maßnahmen, die die Komplementär-GmbH verwirklicht, betreffen daher die Leitung des Unternehmens der Kommanditgesellschaft. Eine Vereinbarung der Gesellschafter der Kommanditgesellschaft, wonach sämtliche Streitigkeiten aus dem Gesellschaftsverhältnis zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern sowie zwischen den Gesellschaftern ein Schiedsgericht entscheiden soll, erfasst – unter bestimmten Umständen – auch die Innenverhältnisse (namentlich Beschlussmängelkonflikte) der Komplementär-GmbH. Für diese Auseinandersetzungen ist auch dann ein Schiedsgericht zuständig, wenn die Satzung der Komplementär-GmbH eine Schiedsklausel nicht vorsieht.

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