§ 1162b ABGB, § 15 Abs 2 BAG
Eine per WhatsApp erklärte Auflösung eines Lehrverhältnisses verstößt gegen das Schriftformgebot des § 15 Abs 2 BAG. Dem Lehrling kommt auch in diesem Fall ein Wahlrecht zwischen Fortsetzung des Lehrverhältnisses und dem Akzeptieren der Auflösung bei gleichzeitiger Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen unberechtigter Auflösung zu.