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Datenschutzrecht als Ende der notwendigen Mitbestimmung durch Betriebsvereinbarung?

AufsätzeAssoz. Prof. Dr. Susanne Auer-Mayerwbl 2019, 425 Heft 8 v. 1.8.2019

Infolge des Inkrafttretens der Datenschutz-Grundverordnung Ende Mai 2018 ist eine schier endlose Zahl an datenschutzrechtlichen Beiträgen, darunter nicht wenige zu Fragen des Datenschutzes im Arbeitsverhältnis, erschienen. Auch ist das Wort „Datenschutz-Grundverordnung“ wohl für viele inzwischen zum „Reizwort“ geworden. Dennoch scheint es lohnenswert, sich der Problematik „Datenschutz und Arbeitsrecht“ ein weiteres Mal anzunehmen. Losgelöst von allen Einzelfragen, die in diesem Kontext gestellt werden können, wirft das Datenschutzrecht nämlich gerade in Bezug auf die stärkste Form der Mitwirkung des Betriebsrates – die notwendige Mitbestimmung durch Betriebsvereinbarung – Grundsatzfragen auf, die doch eine nähere Betrachtung verdienen. Immerhin geht es hierbei um eine zentrale Säule des kollektiven Arbeitsrechtes.

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