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Zur insolvenzrechtlichen Qualifikation von Zeitguthaben

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2019/124wbl 2019, 408 Heft 7 v. 1.7.2019

§ 10 AZG, § 19 Abs 4 AZG, § 1 Abs 2 IESG, § 46 Abs 1 Z 3 IO, § 51 Abs 2 Z 2 IO

Zum laufenden Entgelt werden die zeitbezogenen Ansprüche (zB Sonderzahlungen, Überstunden) des Arbeitnehmers gezählt, die ihm für die Zurverfügungstellung seiner Arbeitskraft als Erfüllung des zweiseitigen Arbeitsvertrags zustehen.

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