§ 10 AZG, § 19 Abs 4 AZG, § 1 Abs 2 IESG, § 46 Abs 1 Z 3 IO, § 51 Abs 2 Z 2 IO
Zum laufenden Entgelt werden die zeitbezogenen Ansprüche (zB Sonderzahlungen, Überstunden) des Arbeitnehmers gezählt, die ihm für die Zurverfügungstellung seiner Arbeitskraft als Erfüllung des zweiseitigen Arbeitsvertrags zustehen.