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Zur Bestellung eines (zusätzlichen) Notliquidators (Notgeschäftsführers) auf Antrag eines Gläubigers

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2019/110wbl 2019, 356 Heft 6 v. 1.6.2019

§ 89 GmbHG, § 15a Abs 1 GmbHG

Aus der Sicht eine Gläubigers ist ein dringender Bestellungsgrund für einen Notgeschäftsführer nur gegeben, wenn ein Anspruch gegen die Gesellschaft wegen Wegfalls aller passiv vertretungsbefugten Personen nicht durchgesetzt werden kann.

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