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Billiges Ermessen bei einseitigen Änderungen

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2019/82wbl 2019, 283 Heft 5 v. 1.5.2019

§ 1056 ABGB, § 1157 ABGB

Ein im Arbeitsvertrag enthaltener Verweis auf jeweils geltende allgemeine Vertragsbedingungen räumt dem Arbeitgeber ein einseitiges Gestaltungsrecht ein, das nach Treu und Glauben und nach billigem Ermessen dazu berechtigt, Vertragsbestimmungen einseitig abzuändern.

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