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Zur Herausgabe des Verletzergewinns im Immaterialgüterrecht

RechtsprechungWettbewerbs- und Immaterialgüterrechtwbl 2019/72wbl 2019, 235 Heft 4 v. 1.4.2019

§ 34 MuSchG, § 150 Abs 2 lit b PatG, § 87 Abs 4 UrhG, § 53 Abs 2 Z 2 MSchG, § 9 Abs 4 UWG

Der im Immaterialgüterrecht normierte Anspruch des Verletzergewinns ist als Bereicherungsanspruch nach dem Vorbild der unechten Geschäftsführung ohne Auftrag konzipiert, der – abweichend von den bereicherungsrechtlichen Grundsätzen – ein Verschulden des Bereicherten voraussetzt.

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