1. Binnenmarkt
a) Durchsetzung des Rechts der Union
Klagen, die letzte Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens, erhob die Kom gegen
Slowenien, dem sie vorwirft, im Rahmen staatlicher Ermittlungen gegen Notenbankangestellte, die nicht mit den Aufgaben der EZB in Verbindung stehen, eine Beschlagnahmung vorgenommen zu haben. Diese betraf neben Unterlagen auch elektronische und mechanische Bestandteile („T-Hardware“) der EZB1). Die EZB hatte dieser Beschlagnahmung vorher nicht zugestimmt. Ihre späteren Bemühungen, die Angelegenheit einvernehmlich zu klären, blieben erfolglos.