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Zur internationalen Zuständigkeit für Klagen aus Prospekthaftung

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2019/46wbl 2019, 165 Heft 3 v. 1.3.2019

Art 5 Nr 3 EuGVVO 2001 (= Art 7 Nr 2 VO 1215/ 2012)

Bei Ansprüchen aus Prospekthaftung handelt es sich um deliktische Ansprüche iSd Art 5 Abs 3 EuGVVO 2001 (= Art 7 Nr 2 V)O 1215/2012).

Werden in einer Klage sowohl vertragliche als auch deliktische Ansprüche geltend gemacht, ist die internationale Zuständigkeit für die einzelnen Ansprüche jeweils gesondert zu prüfen. Der Gerichtsstand des Art 5 Nr 3 EuGVVO 2001 bezieht sich ausschließlich auf deliktische Ansprüche. Eine Annexzuständigkeit für vertragliche Ansprüche besteht – entgegen der überwiegenden Lehre – nicht.

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