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Keine Weiterbeschäftigung bei dauernder Dienstunfähigkeit

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2019/45wbl 2019, 164 Heft 3 v. 1.3.2019

§ 1157 ABGB, § 27 Z 2 AngG, § 82 lit b GewO 1859, § 42 Abs 1 VBO Wien

Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Arbeitsleistung gänzlich unfähig und daher für diese schlechthin unverwendbar ist.

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