„Today is gonna be the day, that they‘re gonna throw it back to you, by now you should‘ve somehow realized what you gotta do (...)“.1) Diese aus dem Lied „Wonderwall“2) der britischen Band Oasis3) stammenden Zeilen oder ähnliche Gedanken müssen wohl den Richtern des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) durch den Kopf gegangen sein, als sie in Reaktion auf die Rs Dilly I4) beschlossen im Wege eines Vorabentscheidungsersuchens den Europäischen Gerichtshof (EuGH) über die Implikationen des Beihilferechts auf die Energieabgabenvergütung zu befragen.5)