§ 105 Abs 3 Z 1 lit i ArbVG, § 106 ArbVG
Eine Kündigung kann beim Gericht angefochten werden, wenn sie wegen der offenbar nicht unberechtigten Geltendmachung vom Arbeitgeber in Frage gestellter Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis durch den Arbeitnehmer erfolgt ist. Wird eine Kündigung des Arbeitgebers aus diesem Grund vom Arbeitnehmer angefochten, wird damit ein Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis geltend gemacht.